Der Begriff „Lachgas“ klingt amüsant, harmlos und wenig gefährlich, aber bereits nach wenig Recherchearbeit hat diese Bezeichnung einen derben Beigeschmack. Zahlen und Belege zu Missbrauch und möglichen Langzeitschäden gibt es nicht. Datiert auf den 12.06.2024 findet sich unter den Kurzmeldungen des Deutschen Bundestags eine Petition mit der Überschrift „Verkaufsverbot von Lachgas an Personen unter 18 Jahren“. Den kompletten Text können Sie unter diesem Link einsehen: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1007902. In den Niederlanden, England und Spanien sind die Regeln zu Verkauf und Abgabe bereits verschärft bzw. Verbote ausgesprochen worden. Wir haben den Vortrag „Lass das Gras auf der Wiese“ zum Thema Cannabis um optionale Zusatzfolien erweitert, einsehbar unter: https://www.wipig.de > Materialien > Projekte > Apotheke und Schule > Materialien (vorher anmelden nicht vergessen).