Nutzungsvereinbarung Apotheke und Schule
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Bitte bedenken Sie, dass der Zugang zu allen Passwort-geschützten Bereichen ausschließlich für bayerische Kammermitglieder möglich ist. Bevor Sie dem Projekt „Apotheke und Schule“ beitreten können, müssen Sie sich dem allgemeinen WIPIG-Netzwerk unter Mitglieder > WIPIG-Netzwerk > „DEM NETZWERK BEITRETEN“ anschließen. Erst dann können Sie dem Bereich „Apotheke und Schule“ beitreten. Ein Honorar können alle bayerischen Kammermitglieder nach Zulassung für das allgemeine Netzwerk sowie für den Bereich „Apotheke und Schule“ beantragen!
Nutzungsvereinbarung
über die Nutzung der Vorträge aus dem Konzept „Apotheke und Schule“. Das Konzept ist ein Vortragsangebot im Rahmen der Gesundheitsförderung für Schulen und beinhaltet Vorträge für Schüler, Lehrer und Eltern.
Die Vorträge werden vom Wissenschaftlichen Institut für Prävention im Gesundheitswesen der Bayerischen Landesapothekerkammer zur Verfügung gestellt. In das Konzept ist das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus sowie der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband e. V. eingebunden.
Dem Vertragspartner (Apotheker) wird das Recht der Nutzung der o. g. Vorträge unter Beachtung der nachfolgenden Regelungen eingeräumt:
- Die Bezeichnungen „Apotheke und Schule“ darf nur im Zusammenhang mit dem Vortragskonzept genutzt werden.
- Die Vorträge erfolgen ausschließlich durch Apotheker/innen im Rahmen einer Powerpoint-Präsentation und sollten inhaltlich nicht verändert werden.
- Der Vertragspartner verpflichtet sich sicher zu stellen, dass keine Werbung für Produkte erfolgt. Gegen die Vorstellung der Person des/r Vortragenden als Apotheker/in aus der Apotheke bestehen selbstverständlich keine Bedenken.
- Die Einbindung des Konzepts in Veranstaltungen kommerzieller Anbieter (z. B. auch der Volkshochschulen) ist nicht gestattet. Eine Weitergabe der Materialien an Dritte ist untersagt.
- Der Referent erklärt sich bereit, pro abgehaltenen Vortrag den Kurzbericht an das WIPIG zu übermitteln. Die Bayerische Landesapothekerkammer erstattet bayerischen Apothekerinnen und Apothekern dafür ein Honorar von 100 €. (Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die angegebenen Kontaktdaten (ohne E-Mail-Adresse) unter Apotheke und Schule in der „Liste der teilnehmenden Apotheker/innen/Apotheken“ veröffentlicht werden.)
Ich bin damit einverstanden, dass meine angegebenen Kontaktdaten (ohne E-Mail-Adresse) unter Apotheke und Schule in der „Liste der teilnehmenden Apotheker/innen/Apotheken“ veröffentlicht werden. Diese Einverständniserklärung ist selbstverständlich jederzeit widerruflich.
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